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path: root/Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn
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authorzweistein <zweistein@web>2016-04-13 11:30:22 +0200
committerroot <root@www-static.zdl.internetputzen.com>2016-04-13 11:30:22 +0200
commit496885d00efdddbf455b43f491a47e9ac016da12 (patch)
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-rw-r--r--Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn61
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diff --git a/Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn b/Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn
deleted file mode 100644
index 67de541a..00000000
--- a/Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn
+++ /dev/null
@@ -1,61 +0,0 @@
-Die Änderungen werden <mark>farblich hervorgehoben</mark>.
-
-Folgende Artikel müssen noch von den stimmberechtigten Mitgliedern genehmigt werden:
-
-## Art. <mark>33</mark> Besonders schutzwürdige Artikel
-(Bisher Art. 28)
-
-Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel <mark>9, 12, 15, 16, 20, 21, 22, 29, 33 sowie 34</mark> oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Genehmigung aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder. <mark>Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.</mark>
-
-## Art. <mark>9</mark> Ausschluss
-(Bisher Art. 8, sonst keine Änderung.)
-
-## <mark>Art. 12 Soziale Komponente des Mitgliederbeitrags</mark>
-(Bisher Art. 10 Abs.2, jetzt eigener Artikel mit eigenem Titel, sonst keine Änderung.)
-
-## Art. <mark>15</mark> Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
-(Bisher Art. 13, sonst keine Änderung.)
-
-## Art. <mark>16</mark> Organe
-(Bisher Art. 14)
-
-Die Organe des Vereins sind:<br/>
-
-<ul>
-<li> die reguläre Mitgliederversammlung <mark>(genannt das Plenum);</li>
-<li> die Jahresabschluss-Mitgliederversammlung;</mark></li>
-<li> der Vorstand;</li>
-<li> <mark>Arbeitsgruppen und</mark></li>
-<li> die Kontrollstelle.</li>
-</ul>
-
-## Art.<mark> 20</mark> Stimmrecht
-(Bisher Art.18 , sonst keine Änderung.)
-
-## Art. <mark>21</mark> Beschlussfassung
-(Bisher Art.19)
-
-Die reguläre <mark>und die Jahresabschluss-</mark>Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.
-
-Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
-
-Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen Themen erfolgen offen.
-
-Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht.
-
-## Art. <mark>22</mark> Befugnisse der Mitgliederversammlung
-(Bisher Art.20 , sonst keine Änderung.)
-
-## <mark>Art. 29 Zurückweisungsrecht</mark>
-(Bisher Art.26 letzter Absatz; jetzt eigener Artikel, sonst keine Änderung.)
-
-## Art. <mark>34</mark> Auflösung, Fusion
-Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit <mark>(3/4 Mehrheit der Anwesenden)</mark>, gemäss Art.<mark>21</mark> Abs.2 dieser Statuten.<br/>
-
-<mark>Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.<br/>
- Die Verteilung des Vereinsvermögens auf die Mitglieder ist ausgeschlossen.<br/>
-<b>Diese Regelung ist unwiderruflich.</b><br/>
-
-Eine Fusion kann mit einer gemeinnützigen Institution oder aus öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt.</mark><br/>
- Der aus der Fusion hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. <mark>15</mark> dargelegt werden.
-