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| author | zweistein <zweistein@web> | 2016-04-13 11:30:22 +0200 |
|---|---|---|
| committer | root <root@www-static.zdl.internetputzen.com> | 2016-04-13 11:30:22 +0200 |
| commit | 496885d00efdddbf455b43f491a47e9ac016da12 (patch) | |
| tree | 84b86a47750ac45143f68f782935f40f43a324da /Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn | |
| parent | fbb342c68221af0035767cb22fbe8f0491e6256e (diff) | |
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Diffstat (limited to 'Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn')
| -rw-r--r-- | Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn | 61 |
1 files changed, 0 insertions, 61 deletions
diff --git a/Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn b/Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn deleted file mode 100644 index 67de541a..00000000 --- a/Vereinskram/Genehmigung_für_Statutenv3.mdwn +++ /dev/null @@ -1,61 +0,0 @@ -Die Änderungen werden <mark>farblich hervorgehoben</mark>. - -Folgende Artikel müssen noch von den stimmberechtigten Mitgliedern genehmigt werden: - -## Art. <mark>33</mark> Besonders schutzwürdige Artikel -(Bisher Art. 28) - -Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel <mark>9, 12, 15, 16, 20, 21, 22, 29, 33 sowie 34</mark> oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Genehmigung aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder. <mark>Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.</mark> - -## Art. <mark>9</mark> Ausschluss -(Bisher Art. 8, sonst keine Änderung.) - -## <mark>Art. 12 Soziale Komponente des Mitgliederbeitrags</mark> -(Bisher Art. 10 Abs.2, jetzt eigener Artikel mit eigenem Titel, sonst keine Änderung.) - -## Art. <mark>15</mark> Allgemeine Öffentlichkeitskriterien -(Bisher Art. 13, sonst keine Änderung.) - -## Art. <mark>16</mark> Organe -(Bisher Art. 14) - -Die Organe des Vereins sind:<br/> - -<ul> -<li> die reguläre Mitgliederversammlung <mark>(genannt das Plenum);</li> -<li> die Jahresabschluss-Mitgliederversammlung;</mark></li> -<li> der Vorstand;</li> -<li> <mark>Arbeitsgruppen und</mark></li> -<li> die Kontrollstelle.</li> -</ul> - -## Art.<mark> 20</mark> Stimmrecht -(Bisher Art.18 , sonst keine Änderung.) - -## Art. <mark>21</mark> Beschlussfassung -(Bisher Art.19) - -Die reguläre <mark>und die Jahresabschluss-</mark>Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen. - -Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. - -Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen Themen erfolgen offen. - -Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. - -## Art. <mark>22</mark> Befugnisse der Mitgliederversammlung -(Bisher Art.20 , sonst keine Änderung.) - -## <mark>Art. 29 Zurückweisungsrecht</mark> -(Bisher Art.26 letzter Absatz; jetzt eigener Artikel, sonst keine Änderung.) - -## Art. <mark>34</mark> Auflösung, Fusion -Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit <mark>(3/4 Mehrheit der Anwesenden)</mark>, gemäss Art.<mark>21</mark> Abs.2 dieser Statuten.<br/> - -<mark>Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.<br/> - Die Verteilung des Vereinsvermögens auf die Mitglieder ist ausgeschlossen.<br/> -<b>Diese Regelung ist unwiderruflich.</b><br/> - -Eine Fusion kann mit einer gemeinnützigen Institution oder aus öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt.</mark><br/> - Der aus der Fusion hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. <mark>15</mark> dargelegt werden. - |
